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Warentermingeschäfte: Ausgestaltung der Beratungspflichten, Haftungsausschluss

WirtschaftsrechtJudikatur BankenrechtRdW 2005/618RdW 2005, 543 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 11 WAG, § 13 Z 3 WAG und § 13 Z 4 WAG, § 15 Abs 2 WAG

Bei Warentermingeschäften sind allgemeine Risikohinweise - auch auf die Gefahr eines Totalverlustes - zumindest bei einem in derartigen Geschäften unerfahrenen Kunden noch nicht ausreichend. Eine Aufklärung, ob überhaupt eine realistische Gewinnchance besteht oder nicht, ist im Zusammenhang mit jedem konkret zu vermittelnden Optionsgeschäft zu erteilen.

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