(WAO § 3, EO § 352) Wurde bei einer Versteigerung einer Liegenschaft der Zuschlag einem Pflegebefohlenen erteilt, wird die Versteigerungsabgabe erst mit der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des Zuschlags fällig. VwGH 93/17/0027 v. 15.09.1995.
(WAO § 3, EO § 352) Wurde bei einer Versteigerung einer Liegenschaft der Zuschlag einem Pflegebefohlenen erteilt, wird die Versteigerungsabgabe erst mit der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des Zuschlags fällig. VwGH 93/17/0027 v. 15.09.1995.