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WAO § 235

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4813/16/97 Heft 4813 v. 7.2.1997

( WAO § 235 ) Kann ein Wasserverbraucher davon ausgehen, dass ein von ihm zunächst anerkannter exorbitant hoher Wasserverbrauch durch ein Rohrgebrechen verursacht war, kann die später nach Einholung eines Gutachtens festgestellte Fehlerhaftigkeit des Wasserzähler s einen Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen. VwGH 94/17/0484 v. 25.06.1996. (Bescheid aufgehoben)

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