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Wahrscheinlichere Motivkündigung

ArbeitsrechtARD 4828/29/97 Heft 4828 v. 2.4.1997

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit c und Z 2 ) Wird ein Arbeitnehmer, nachdem er eine Betriebsversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes für eine BR-Wahl einberufen hat, unmittelbar aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt und gleichzeitig dienstfrei gestellt, erscheint eine verpönte Motivkündigung wahrscheinlicher.

OGH 8 Ob A 2308/96m v. 14.11.1996

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