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Vorzeitige Alterspension bei Gütergemeinschaft

SozialversicherungARD 4769/23/96 Heft 4769 v. 23.8.1996

(GSVG § 131, ABGB § 1234) Hat ein Gewerbetreibender mit seinem Ehepartner eine Gütergemeinschaft vereinbart, kann er solange keine vorzeitige Alterspension antreten, als sein Ehepartner die gemeinsame Landwirtschaft weiterführt.

OGH 10 Ob S 54/96 v. 26.03.1996

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