Zur Besprechung durch Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Linz, vorgesehen:
Überwiesene Urlaubsentgelte sind für die Bank Treugut eines Dritten. Verpflichtung der Bank, Zahlungen zu verhindern, die gegen den Zweck des § 28 BUAG verstoßen.
OGH 23. 4. 1998, 2 Ob 395/97w