( Vlbg. FremdenverkehrsG § 4b ) § 1 Z 1 Vlbg. Abgabegruppenverordnung, wonach Privatzimmervermieter sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern jedenfalls bestimmte Beträge zu entrichten haben, findet im FremdenverkehrsG nicht nur keine Deckung, sondern widerspricht dem § 7 Abs 4 FremdenverkehrsG, wonach Aufzeichnungen und die Entrichtung der Abgabe unterbleiben können (d.h. dürfen), wenn der Abgabenbetrag S 200,- nicht erreicht. VfGH V-59/96 v. 07.10.1996.