Beklagtenvertreterin: Ich beantrage die Vernehmung der Zeugin X im Rechtshilfeweg durch das Bezirksgericht Innsbruck.
Klagevertreter: Spreche mich dagegen aus, weil ein unmittelbarer Eindruck von der Zeugin notwendig ist.
Richter: Wie wäre es mit einer Videokonferenz?