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VfGH

RechtsprechungStephan Heid , Christa GschweitlRPA 2002, 369 Heft 6 v. 1.12.2002

Die Teilnahme an einem Gutachterverfahren und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie haben dem sich an der Vergabe von Generalplanerleistungen beteiligenden Bieter keinen relevanten Wettbewerbsvorteil verschafft, der den Ausschlusstatbestand des § 16 Abs 4 BVergG 1997 („Vorarbeitenproblematik“) erfüllt, da sämtlichen Bietern ein Zeitraum von mehr als 60 Tagen zur Erarbeitung ihres Lösungsvorschlages zur Verfügung stand.

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