Da der Basiszinssatz seit 13. 5. 2009 (Absenkung auf 0,38 %) unverändert geblieben ist, beträgt der Verzugszinssatz gem § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2010 weiterhin 8,38 %. Zum Basiszinssatz (von dem weitere gesetzliche Zinssätze abhängen) siehe Zak 2009/261, 162.