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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/327RdW 2017, 473 Heft 7 v. 17.7.2017

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG § 352 UGB) beträgt vom 1. 7. 2017 bis 31. 12. 2017 8,58 %; bei Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz 7,38 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).

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