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Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen

ARD 5227/68/2001 Heft 5227 v. 6.7.2001

Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen. Zinsen werden in der Praxis immer wieder vom Bruttobetrag und damit überhöht berechnet. Artikel von Dr. Thomas Rauch, Wien. (ASoK 2001/171, Heft 6)

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