( § 255, § 273 ASVG ) Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz als Angestellter oder auch als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf genießt, verfügt über vielfältigere Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener Versicherter und darf daher in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt.
OGH 24.04.2001, 10 ObS 79/01t