§ 2 Abs 3 Z 6 EStG 1988
§ 12 Abs 1 UStG 1994
Das Fehlen der Eigenschaft eines Ferienappartements als Einkunftsquelle im Falle seiner weiteren Dauervermietung während eines laufenden Beobachtungszeitraumes wird auch dadurch nicht behoben, dass es im Jahr vor dessen Verkauf individuell lukrativer vermietet wurde und im Falle einer derartigen Weitervermietung während eines neuen Beobachtungszeitraumes von einer Einkunftsquelle auszugehen gewesen wäre.