Abstract: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit zählt zu einem der zentralen Elemente des Rechtsschutzsystems und damit zum rechtsstaatlichen Gesamtkonzept der Bundesverfassung. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden die Parameter der Verwaltungsgerichtsbarkeit insoweit grundlegend verschoben, als sich das dualistische Rechtsschutzmodell mit einer Kombination aus Administrativ- und gerichtlichem Rechtsschutz zu einem ausschließlich verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzsystem wandelt und auch die traditionelle Formgebundenheit des Rechtsschutzsystems relativiert wird. Der Beitrag untersucht zentrale Elemente dieses Systemwechsels aus rechtsstaatlicher Perspektive.