§ 292e EO, § 98 ABGB - Verfasst der mit umfangreichen Vollmachten ausgestattete Ehemann der Geschäftsführerin auf firmeneigenem Briefpapier Geschäftsbriefe für die GmbH, führt er in den Büroräumlichkeiten und auf Baustellen Baubesprechungen als Vertreter dieser GmbH und vertritt er diese auch bei Bauverhandlungen, gilt trotz der Tatsache, dass der Verpflichtete keinen Entgeltanspruch gegen seinen „Arbeitgeber“ hat, im Verhältnis des Arbeitgebers als Drittschuldner zum betreibenden Gläubigers ein angemessenes Entgelt als geschuldet.