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Verstoß gegen Dienstpflichten durch Ehrverletzungen

BetriebswichtigesARD 4769/37/96 Heft 4769 v. 23.8.1996

(VBG § 32 Abs 2 lit a) Beleidigt ein Lehrer einen Kollegen beharrlich mit "Schleich dich, du Trottel" und wirft er seinem Vorgesetzten Inkompetenz vor, stellt dies einen groben Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar.

OGH 8 Ob A 206/96 v. 18.01.1996

Die Beleidigung eines (Lehrer-)Kollegen mit "Schleich dich, du Trottel" bedeutet einen groben Verstoß gegen die Dienstpflicht (§ 32 Abs 2 lit a VBG) sowie ein Verhalten, das dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich ist (§ 32 Abs 2 lit f VBG). Der Lehrer kann sich für sein Verhalten gegenüber seinem Kollegen, der ihn als Supplierlehrer unterstützten sollte, auch nicht mit der angespannten Situation einer Sondererziehungsschule entschuldigen.

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