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Verspäteter Austritt wegen Gesundheitsgefährdung durch „Mobbing“

ArbeitsrechtARD 4842/19/97 Heft 4842 v. 6.6.1997

( AngG § 26 Z 1, Z 2 ) Wird ein Arbeitnehmer nach Aufzeigen von Sicherheitsmängel n durch Mobbing in seiner Gesundheit gefährdet, hat er seinen Austritt unverzüglich zu erklären.

OGH 8 Ob A 2285/96d v. 13.02.1997

in Bestätigung von OLG Wien 7 Ra 17/96p v. 6. 5. 1996 = ARD 4755/5/96 und ASG Wien 2 Cga 113/95s v. 23. 10. 1995 = ARD 4731/17/96

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