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Versicherungspflicht einer Vorhangnäherin

SozialversicherungARD 5664/8/2006 Heft 5664 v. 7.3.2006

§ 4 Abs 1 Z 7 ASVG, § 2 Abs 1 lit a HeimArbG - Das Nähen von Vorhängen kann auch dann dem Heimarbeitsgesetz (HeimArbG) und der Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 7 ASVG unterliegen, wenn durch das Risiko des Entgeltverlusts bei Schlechterfüllung eine gewisse Einkommensunsicherheit besteht.

VwGH 19.10.2005, 2003/08/0099

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