Regelmäßig wird in Versicherungsverträgen für die Vertragsdauer folgende Klausel vereinbart:
„Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer (zumeist 10 Jahre). Beträgt diese zumindest 1 Jahr, wird das Versicherungsverhältnis jedesmal um ein Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragsteile mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt worden ist.“