( § 101 ArbVG ) Wird ein Arbeitnehmer, der laut Dienstvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Außendienst angestellt wurde, von seiner verantwortungsvollen und selbständigen Tätigkeit im Außendienst auf einen Dienstposten im Innendienst versetzt, dessen Tätigkeitsprofil sich in einfachen Dateneingaben- und Kopiertätigkeiten erschöpft, handelt es sich um eine verschlechternde Versetzung, die bei Fehlen der Zustimmung des Betriebsrates unwirksam ist.