( § 22 Z 2 EStG, § 5 KommStG ) Laufende Entnahmen eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers vom Verrechnungskonto sind nicht als (verdeckte) Geschäftsführervergütungen in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer miteinzubeziehen, wenn dem Verrechnungskonto aufgrund einer mündlichen Kontokorrentvereinbarung jährlich Zinsen angelastet werden.
VwGH 29.01.2002, 2001/14/0074 (vormals 99/14/0327)