LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Mit Erkenntnis VwGH 30. 10. 2001, 95/14/0013, ARD 5279/27/2002, wurde festgestellt, dass für Reisen ohne Nächtigung Tagesgelder nicht zustehen, da die anfängliche Unkenntnis der günstigsten Verpflegungsmöglichkeit durch die entsprechende Verlagerung von Mahlzeiten oder die Mitnahme von Lebensmitteln ausgeglichen werden kann.