BMF v. 08.06.1998
Ein Mitunternehmer leistet eine Einlage und gewährt ein Darlehen. Nach dem Gesellschaftsvertrag werden Verluste bis in Höhe der Einlage zugewiesen. Angefragt wird, ob die Verlustzuweisung auch in Höhe des Darlehens erfolgen kann, wenn dieses handelsrechtlich als eigenkapitalersetzendes Darlehen anzusehen ist.