( § 16 Abs 1 EStG ) Ist der Zusammenhang von Aufwendungen für die Planung später nicht durchgeführter Bauarbeiten mit der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Vermietung eines Hauses objektiv erkennbar, führen diese Aufwendungen als verlorener Bauaufwand zu Werbungskosten.
VwGH 20.09.2001, 96/15/0231