( KV f. Arbeiter im Gastgewerbe ) Der mit 1. 1. 2001 in Kraft getretene Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe betreffend Saisonarbeitsverhältnisse (vgl. ARD 5188/26/2001), in Reaktion auf die Änderung des Urlaubsgesetzes durch BGBl I 2001/7, ARD 5173/6/2000 und ARD 5182/9/2001, der eine Saisonverlängerung um 2 Wochen zum Inhalt hat und ursprünglich mit 30. 4. 2001 befristet war, wird bis 31. 10. 2001 verlängert.