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Verjährungsbeginn bei Folgeschäden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/115RdW 2000, 147 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 1489 ABGB, § 1497 ABGB

An der stRsp zur Verjährung von Folgeschäden wird festgehalten.

Aus Anlass der Regulierung des Erstschadens sind außergerichtliche Erledigungen des gesamten Schadensfalles möglich, die auch den künftigen Schaden und seine Verjährung umfassen und eine diesbezügliche Feststellungsklage unnötig machen können.

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