Verhältnis Haftungsbescheid - Abgabenbescheid
§ 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 248 BAO - Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, ist die Abgabenbehörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung an den Abgabenbescheid zu halten.