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Verhaltensbedingte Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 54 Heft 2 v. 1.2.1984

ArbVG § 105

Ein Tankwagenführer, der infolge Verletzung von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wegen Konsumierung von Alkohol und Tabletten nicht einsetzbar ist, benachteiligt die betrieblichen Interessen.

EA Salzburg 29. 8. 1983, Re 18/83

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