§ 8 Abs 8, § 27 Z 1 und Z 4 AngG - Gibt ein Arbeitnehmer im Krankenstand seinem Nachbarn Ratschläge betreffend Montage einer Brausetasse, ohne aber selbst dabei Hand anzulegen, kann dieses verhältnismäßig geringfügige Zuwiderhandeln gegen übliche Verhaltensweisen im Krankenstand bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nicht ins Gewicht fallen und eine Entlassung des Arbeitnehmers ist nicht gerechtfertigt.
OGH 13.11.2002, 9 ObA 233/02h