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Vergleichssummen

ARD 5204/2/2001 Heft 5204 v. 30.3.2001

Was ist der Unterschied zwischen

Vergleich und Verzicht?

Während beim Verzicht ein Berechtigter ein bereits erworbenes Recht aufgibt, ohne dass er ein anderes erwirbt, werden beim Vergleich unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte festgelegt (§ 1380 ABGB).

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