In seiner - auf Seite 238 des vorliegenden Heftes abgedruckten - Entscheidung vom 23.5.2006, 4 Ob 23/06w, hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung mit dem Verhältnis des Vergaberechts zum Recht des Unlauteren Wettbewerbs auseinandergesetzt. Zugleich hat der OGH aber auch zur Tragweite des Erfordernisses eines Feststellungsbescheides in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nach der neuen Bestimmung des § 341 Abs 2 BVergG 2006 Stellung genommen. Durch das System der Präklusionsfristen des BVergG 2006 und den Vorrang des Vergaberechtsschutzes vor UWG-Verfahren haben übergangene Bieter einige Hürden zu überwinden.