( § 65, § 74 NRGO ) Das Pensionsreformgesetz 2000, BGBl I 2000/95, ARD 5146/5/2000, beruht auf einem verfassungswidrigen bei der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag im Nationalrat gegen das Geschäftsordnungsgesetz 1975 verstoßenden Beschluss des Nationalrates und wird deshalb mit Ablauf des 31. 7. 2001 als verfassungswidrig aufgehoben.
VfGH 16.03.2001, G 150/00