( § 45, § 121 Abs 5 Z 2 und Z 3 EStG ) Die pauschale Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2001 und die Folgejahre ist wegen der fehlenden Differenzierung zwischen den verschiedenen Einkunftsarten , welche von den restriktiven Steuermaßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 unterschiedlich betroffen sind, verfassungswidrig.
VfGH 29.06.2002, G 11/02