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Verfassungswidrige Unterhaltsbesteuerung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4882/11/97 Heft 4882 v. 28.10.1997

( EStG § 20 Abs 1 Z 1, § 33 Abs 4, § 34 Abs 7, § 57 Abs 2 ) Die Worte „und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen“ in § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988, BGBl 1988/400, sowie

- die Z 3 des § 33 Abs 4 EStG 1988, BGBl 1988/400, idF des Familienbesteuerungsgesetzes 1992, BGBl 1992/312,

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