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Verfall von Abfertigungsansprüchen

ArbeitsrechtARD 5061/9/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

( AngG § 23, ABGB § 1502 ) Gilt die in einem schriftlichen Dienstvertrag enthaltene Verfallsfrist nach ihrem Wortlaut für die „Ansprüche aus dem gegenständlichen Vertrag“, ist davon auszugehen, dass damit alle aus dem Dienstverhältnis entspringenden Ansprüche - somit auch die im konkreten Dienstvertrag nicht geregelte Abfertigung - erfasst sein sollten. Der zwingende Charakter der gesetzlichen Abfertigung hat nicht zur Folge, dass eine einzelvertragliche Festsetzung von Verfallsfristen für diesen Anspruch unwirksam wäre.

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