§ 2 Abs 1 Z 2, § 14 UWG
Ein Erfrischungsgetränk mit der Bezeichnung "Gröbi Waldbeere" in Verbindung mit der Abbildung eines Waldbeerenbouquets am Flaschenetikett und der Beschreibung "Wie ein Früchtekorb frisch im Wald gepflückt" sowie Beschreibungen auf der Internetseite wie ua "Die beliebtesten Waldbeeren im herrlich-schmackhaften Mix" ist irreführend, wenn im Getränk tatsächlich kein Saft(-konzentrat) dieser Früchte enthalten ist.