§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 9, § 6 Abs 2 Z 3, § 6 Abs 3, § 28 KSchG
Eine vertragliche Erstreckung der im KuKuSpoSiG für COVID-bedingte Veranstaltungsabsagen vorgesehenen Gutscheinlösung auf sonstige Fälle höherer Gewalt ist sachlich nicht gerechtfertigt und gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.