Nach dem OGH (4 Ob 77/23m, Klage des ÖRAV gem § 14 iVm §§ 1, 2 UWG) ist das Geschäftsmodell einer Legal-Tech-Plattform, die unter der Domain "incaseof.law" als "digitale Rechtsabteilung on demand" Inkassomanagement anbietet, mittels KI rechtliche Anfragen von Kunden analysiert, aus ihren Partner-Rechtsanwälten einen geeigneten Anwalt vorschlägt und dessen Beauftragung durch Datenaustausch anbahnt, zulässig.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.