§ 46 IO; § 17 Abs 1 WGG
Der Anspruch des Mieters auf anteilige Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach § 17 Abs 1 WGG idF BGBl I 2015/157 entsteht erst mit Auflösung des Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrags und stellt in der Insolvenz der gemeinnützigen Bauvereinigung im Fall der Vertragsauflösung nach Verfahrenseröffnung daher eine Masseforderung iSd § 46 IO dar.