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§ 1 Abs 1a, § 3 Abs 1 KuKuSpoSiG verfassungskonform

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2023/61VbR 2023, 76 Heft 3 v. 16.8.2023

Gem § 1 Abs 1a KuKuSpoSiG idF BGBl I 2021/223 gilt für ab 1. 1. 2022 neu ausgegebene Gutscheine, dass der Wert des Gutscheins den gesamten Eintritts- oder Teilnahmepreis einschließlich etwaiger Verkaufs- oder Vermittlungsgebühren umfassen muss.

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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