§§ 914 f ABGB; 3.1. Bedingungen für die Eigenheimversicherung (BB EH)
Definiert die primäre Risikobegrenzung einer Sturmversicherung eine "Überschwemmung" mit der "Überflutung des Grundes und Bodens des Versicherungsortes", ist dies so zu verstehen, dass sich dort auf einem nicht unerheblichen Teil erhebliche Wassermengen ansammeln.