Art 7.1.6, Art 3.3 ARB 2009; §§ 914 f ABGB; § 33 VersVG
Im Fall des serienmäßigen Einbaus eines nicht rechtskonformen Bauteils durch den Hersteller (hier: Abschalteinrichtung im VW-Dieselskandal) beginnt der Versicherungsfall (Verstoß) mit dem Zeitpunkt des Kaufs der mangelhaften Sache durch den VN.