Art 6 Abs 1, Art 13 Abs 4 DSGVO; § 6 Abs 3, § 28 KSchG
Für den Rechtmäßigkeitsgrund des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse) muss in der zugrunde liegenden Klausel die Bezugnahme auf eine dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechende Interessenabwägung enthalten sein.