§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG; § 38 Abs 1 WEG
Eine Klausel in den AGB eines Bauträgers, wonach der Wohnungseigentumskäufer verpflichtet ist, mit einem Konzernunternehmen der Fernwärmeversorgerin einen Einzelwärmelieferungsvertrag zu bestimmten vorgegebenen Konditionen und ohne zeitliche Beschränkung abzuschließen, stellt eine unbillige Beschränkung seiner Nutzungsrechte dar und verstößt daher gegen § 38 Abs 1 Z 2 WEG.