§ 38 WEG; §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3 KSchG
Eine Klausel zum "Anlagen-Contracting" in Wohnungskaufverträgen, die klar und verständlich regelt, dass die Wärmeversorgung nicht von den Leistungen des Bauträgers umfasst ist, sondern an einen Dritten ausgelagert wird, ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf laufende Zusatzkosten oder eine rechnerische Gegenüberstellung zur Ersparnis beim Kaufpreis ausreichend transparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.