§§ 922 ff, 933 ABGB aF; § 871 ABGB; Art 5 Abs 2 Typgenehmigungs-VO (EU) 715/2007
Die im Zeitpunkt der Übergabe eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung bzw die nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung ist kein Rechtsmangel iSd §§ 922 ff ABGB.