Am 28. 9. 2022 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine neue Produkthaftungs-RL, COM(2022) 495 final, vorgelegt. Der Vorschlag sieht im Hinblick auf neue Technologien und das digitale Zeitalter einige Neuerungen und Verbesserungen für Verbraucher vor, unter anderem eine Erweiterung des Produktbegriffs um Software, die Streichung des Selbstbehalts für Sachschäden iHv Euro 500,-, die Pflicht des Beklagten zur Offenlegung von Beweismitteln bei sonstiger Beweislastumkehr in Hinblick auf die Fehlerhaftigkeit des Produkts, eine Ausweitung der Passivlegitimation auf "Fulfillment-Dienstleister" und (subsidiär) Online-Plattformen sowie die Verlängerung der zehnjährigen Präklusivfrist auf 15 Jahre. Der folgende Beitrag untersucht in Hinblick auf Software und unterlassene Sicherheitsupdates, worin die Schwächen der derzeit geltenden Rechtslage liegen und wo etwaige Verbesserungen durch den Entwurf ansetzen.