Art 7.1.14, 19, 23.2.1 ARB 2017; §§ 914 f ABGB
Die Geltendmachung immaterieller Schäden aus der Datenschutzverletzung beim Kauf eines Hardware-Wallets für Kryptowährungen gegen dessen Herstellerin ist vom Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz (Art 23 ARB 2017) umfasst. Der Ausschluss für Vermögensveranlagungsschäden (Art 7.1.14 ARB 2017) greift mangels Zusammenhangs des Schadens mit einer Veranlagung nicht.