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Rechtsschutz: Deckung für immaterielle Schäden aus DSGVO-Verletzung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/104VbR 2023, 146 - 147 Heft 4 v. 29.9.2023

Art 7.1.14, 19, 23.2.1 ARB 2017; §§ 914 f ABGB

Die Geltendmachung immaterieller Schäden aus der Datenschutzverletzung beim Kauf eines Hardware-Wallets für Kryptowährungen gegen dessen Herstellerin ist vom Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz (Art 23 ARB 2017) umfasst. Der Ausschluss für Vermögensveranlagungsschäden (Art 7.1.14 ARB 2017) greift mangels Zusammenhangs des Schadens mit einer Veranlagung nicht.

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