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Qualifizierte Nachrangklausel: Klauselkontrolle

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/102VbR 2023, 143 - 144 Heft 4 v. 29.9.2023

§§ 864a, 879 Abs 3, § 914 ABGB; § 6 Abs 3 KSchG

Eine qualifizierte Nachrangklausel im Darlehensvertrag ist der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB entzogen, weil sie die Hauptleistungspflichten regelt.

Eine Nachrangklausel, die in einem ausdrücklich als "qualifiziertes Nachrangdarlehen" bezeichneten Vertrag unter der Überschrift "Nachrangigkeit" enthalten ist, hält der Geltungskontrolle nach § 864a ABGB stand.

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